UNESCO-Weltkulturerbe
Corvey ist am 21. Juni 2014 von der UNESCO als Weltkulturerbe ausgezeichnet worden. Als Welterbestätte trägt Corvey den offiziellen Titel „Das Karolingische Westwerk und die Civitas Corvey“.
Zur Aufnahme in die Welterbeliste der Vereinten Nationen werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren der insgesamt zehn UNESCO-Kriterien. Die ersten sechs sind insbesondere für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften einschlägig. Die Antragstellung Corveys bezog sich entsprechend auf diese Werte und Kriterien in insgesamt vier umfangreichen Antragsbänden.
DER WEG ZUM WELTKULTURERBE
1999 Corvey wird in die Tentativliste aufgenommen
Februar 2013 Der offizielle Antrag wird bei der UNESCO eingereicht
September 2013 Eine Kommission der UNESCO bereist Corvey und informiert sich vor Ort
Juni 2014 Corvey wird in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen